Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind alle Gemeindeversammlungsbeschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2025 in Rechtskraft erwachsen. Sämtliche Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 21. November 2025 wurden abschliessend gefasst.
Sämtliche Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung wurden abschliessend gefasst.
Einwohnergemeindeversammlung
Sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung (ausser den Traktanden 9-12 Einbürgerungen) unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten bis zum Ablauf der Referendumsfrist am 29. Dezember 2025 ergriffen werden.
Hinsichtlich der dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse kann für die Einreichung eines Referendumsbegehrens bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.
Gemeindeammann Bruno Tüscher konnte um 19.30 Uhr 26 Personen von insgesamt 83 Stimmberechtigten zur Ortsbürgergemeindeversammlung begrüssen. Es lagen folgende Traktanden vor:
Ortsbürgergemeinde
Die beiden Traktanden wurden diskussionslos und einstimmig angenommen.
Sämtliche Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung wurden abschliessend gefasst.
Zur Einwohnergemeindeversammlung erschienen 73 Personen von insgesamt 602 Stimmberechtigten. Folgende Traktanden lagen vor:
Einwohnergemeindeversammlung
Sämtliche Traktanden wurden ohne grosse Diskussionen und mit grosser Mehrheit genehmigt.
Ebenfalls wurden sämtlichen Einbürgerungen zugestimmt.
Sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung (ausser den Traktanden 9-12 Einbürgerungen) unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten bis zum Ablauf der Referendumsfrist am 29. Dezember 2025 ergriffen werden.
Unter Verschiedenem informierte der Gemeinderat die Anwesenden über folgende Geschäfte:

v.l.n.r Winter Benjamin (BauKo), Dosé Sandra, Keller Sabrina, De Vita Jasmin (Kommission Kultur, Sport und Freizeit), Müller Thomas (BauKo)
Um 22.00 Uhr konnte der Vorsitzende die Versammlung schliessen.
Ortsbürgergemeinde
Die Ortsbürger-Gemeindeversammlung findet am Freitag, 21. November 2025, 19.30 Uhr, in der Turnhalle Münchwilen AG statt.
Einwohnergemeinde
Die Einwohner-Gemeindeversammlung findet am Freitag, 21. November 2025, 20.00 Uhr, in der Turnhalle Münchwilen AG statt.
Sämtliche Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung wurden abschliessend gefasst.
Einwohnergemeindeversammlung
Sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten bis zum Ablauf der Referendumsfrist am 18. Juli 2025 ergriffen werden.
Hinsichtlich der dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse kann für die Einreichung eines Referendumsbegehrens bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.
Ortsbürgergemeindeversammlung vom 12. Juni 2025
Kurzbericht
Vizeammann Fabian Bianchi konnte um 18.30 Uhr 35 Personen von insgesamt 83 Stimmberechtigten zur Ortsbürgergemeindeversammlung begrüssen. Es lagen folgende Traktanden vor:
Die Traktanden wurden diskussionslos und mit grosser Mehrheit angenommen.
Sämtliche Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung wurden abschliessend gefasst.
Gemeinderat Patrick Geiger orientierte die Anwesenden noch über die illegal erfolgten Entsorgungen im Wald sowie allfällige Waldparzellenkäufe durch die Ortsbürgergemeinde.
Dem Antrag aus der Versammlung für die Unterstützung der Gemeinde Blatten, mittels einer Spende von CHF 1'000.00, wurde ebenfalls mit grosser Mehrheit zugestimmt.
Um 19.00 Uhr konnte der Vorsitzende die Versammlung schliessen.
Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Juni 2025
Kurzbericht
Zur Einwohnergemeindeversammlung erschienen 71 Personen von insgesamt 612 Stimmberechtigten. Folgende Traktanden lagen vor:
Alle Traktanden wurden diskussionslos und mit grosser Mehrheit genehmigt.
Sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten bis zum Ablauf der Referendumsfrist am 18. Juli 2025 ergriffen werden.
Unter Verschiedenem informierte Vizeammann Fabian Bianchi die Anwesenden über die Auflösung der Baukommission, die vorgesehene Anpassung der Entschädigungen und Sitzungsgelder auf die neue Amtsperiode 2026-2029 hin sowie über den aktuellen Stand der Revision der Nutzungsplanung.
Gemeinderat Patrick Geiger teilte folgende Informationen den Anwesenden mit:
Gemeinderätin Åsa Müller stellte den neuen Schulleiter Reto Kunz kurz vor, welcher ab neuem Schuljahr 2025/2026 die Nachfolge von Hildi Schönmann antreten wird.
Zum Schluss informierte Vizeammann Fabian Bianchi die Anwesenden noch über die nächsten Anlässe in der Gemeinde Münchwilen AG.
Um 20.15 Uhr konnte der Vorsitzende die Versammlung schliessen.
Ortsbürgergemeinde
Die Ortsbürger-Gemeindeversammlung findet am Donnerstag, 12. Juni 2025,
18.30 Uhr, im Restaurant Pöstli Münchwilen AG, statt.
Einwohnergemeinde
Die Einwohner-Gemeindeversammlung findet am Freitag, 13. Juni 2025, 19.00 Uhr, in der Turnhalle Münchwilen AG, statt.
Die Botschaft finden Sie hier. [pdf, 812 KB]
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind alle Gemeindeversammlungsbeschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2024 in Rechtskraft erwachsen. Sämtliche Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 22. November 2024 wurden abschliessend gefasst.
Sämtliche Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung wurden abschliessend gefasst.
Einwohnergemeindeversammlung
Sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung (ausser Traktandum 3 Einbürgerung) unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten bis zum Ablauf der Referendumsfrist am 27. Dezember 2024 ergriffen werden.
Hinsichtlich der dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse kann für die Einreichung eines Referendumsbegehrens bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.
Gemeindeammann Bruno Tüscher konnte um 19.30 Uhr 25 Personen von insgesamt 84 Stimmberechtigten zur Ortsbürgergemeindeversammlung begrüssen. Es lagen folgende Traktanden vor:
Ortsbürgergemeinde
Die Traktanden wurden diskussionslos und einstimmig angenommen.
Sämtliche Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung wurden abschliessend gefasst.
Zur Einwohnergemeindeversammlung erschienen 54 Personen von insgesamt 610 Stimmberechtigten. Folgende Traktanden lagen vor:
Einwohnergemeindeversammlung
Sämtliche Traktanden wurden diskussionslos und einstimmig genehmigt. Ebenfalls wurde der Einbürgerung von Giovanni Angelo Lo Giudice und seiner Tochter Serena zugestimmt.
Sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung (ausser Traktandum 3 Einbürgerung) unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten bis zum Ablauf der Referendumsfrist am 27. Dezember 2024 ergriffen werden.
Unter Verschiedenem informierte der Gemeinderat die Anwesenden über folgende Geschäfte:
Um 20.45 Uhr konnte der Vorsitzende die Versammlung schliessen.
Ortsbürgergemeinde
Die Ortsbürger-Gemeindeversammlung findet am Freitag, 22. November 2024, 19.30 Uhr, in der Turnhalle Münchwilen statt.
Einwohnergemeinde
Die Einwohner-Gemeindeversammlung findet am Freitag, 22. November 2024, 20.00 Uhr, in der Turnhalle Münchwilen statt.
Die Botschaft finden Sie hier [pdf, 420 KB].
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche dem fakultativen Referendum unterstehenden Gemeindeversammlungsbeschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 14. Juni 2024 in Rechtskraft erwachsen. Sämtliche Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 13. Juni 2024 wurden abschliessend gefasst.
Sämtliche Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung wurden abschliessend gefasst.
Einwohnergemeindeversammlung
Das beantragte Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen (Erschliessungsfinanzierungsreglement) wurde nach eingehender Diskussion vom Gemeinderat zur Überarbeitung zurückgezogen. Es wird eine Arbeitsgruppe gebildet, welche sich diesem Thema vertieft annimmt.
Sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten bis zum Ablauf der Referendumsfrist am 19. Juli 2024 ergriffen werden.
Hinsichtlich der dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse kann für die Einreichung eines Referendumsbegehrens bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.
Ortsbürgergemeindeversammlung vom 13. Juni 2024
Gemeindeammann Bruno Tüscher konnte um 18.30 Uhr 36 Personen von insgesamt 85 Stimmberechtigten zur Ortsbürgergemeindeversammlung begrüssen. Es lagen folgende Traktanden vor:
Die Traktanden wurden diskussionslos und mit grosser Mehrheit angenommen.
Sämtliche Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung wurden abschliessend gefasst.
Gemeinderat Patrick Geiger orientierte die Anwesenden noch über den erfolgten Holzschlag in der Bustelhalde, die kommende Waldbereisung vom 24. August 2024 sowie den aktuellen Stand über die Photovoltaikanlage beim Ortsbürgerhaus.
Zum Schluss gab Förster Philipp Küng noch einige Informationen und Zahlen zum vorgenommenen Holzschlag in der Bustelhalde sowie die aktuelle Situation im Waldwesen ab.
Um 18.55 Uhr konnte der Vorsitzende die Versammlung schliessen.
Einwohnergemeindeversammlung vom 14. Juni 2024
Zur Einwohnergemeindeversammlung erschienen 74 Personen von insgesamt 613 Stimmberechtigten. Folgende Traktanden lagen vor:
Die Traktanden 1-4 wurden diskussionslos und einstimmig genehmigt. Das Traktandum 5 wurde nach eingehender Diskussion vom Gemeinderat zurückgezogen. Es wird eine Arbeitsgruppe gebildet, welche sich diesem Thema vertieft annimmt.
Sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten bis zum Ablauf der Referendumsfrist am 19. Juli 2024 ergriffen werden.
Unter Verschiedenem informierte Gemeindeammann Bruno Tüscher die Anwesenden über die personelle Situation sowie die aktuell stattfindende Verwaltungsanalyse bei der Gemeindeverwaltung.
Vizeammann Fabian Bianchi erläuterte den aktuellen Stand der Gesamtrevision Nutzungsplanung sowie den Stand der Abklärungen betreffend 30er-Zone.
Gemeinderat Patrick Geiger teilte folgende Informationen den Anwesenden mit:
Zum Schluss stellte Nicole Schmid, Mitglied der Kommission Kultur, Sport und Freizeit, den Anwesenden noch den Herdmännlipfad vor.
Um 20.15 Uhr konnte der Vorsitzende die Versammlung schliessen.
Ortsbürgergemeinde
1. Protokoll [pdf, 289 KB] der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 17. November 2023
2. Rechenschaftsbericht über das Jahr 2023
3. Rechnungsabschluss 2023 [pdf, 821 KB]
4. Verschiedenes und Umfrage
Die Ortsbürgergemeindeversammlung findet am 13. Juni 2024, 18.30 Uhr, bei der Feuerstelle Berg in Münchwilen AG, statt.
Einwohnergemeinde
1. Protokoll [pdf, 1.2 MB] der Einwohnergemeindeversammlung vom 17. November 2023
2. Rechenschaftsbericht über das Jahr 2023
3. Rechnungsabschluss 2023 [pdf, 1.5 MB]
4. Kreditabrechnung Grundwasserfassung Hardwald (Vorabklärungen)
5. Reglement [pdf, 1.0 MB]über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen (Erschliessungsfinanzierungsreglement)
6. Verschiedenes und Umfrage
Die Einwohnergemeindeversammlung findet am Freitag, 14. Juni 2024, 19.00 Uhr, in der Turnhalle Münchwilen AG, statt.
Die Botschaft finden Sie hier [pdf, 2.3 MB]
In Münchwilen finden die Einwohnergemeindeversammlungen am Freitagabend in der Turnhalle statt. Die Einwohnergemeindeversammlung ist das oberste Organ der Einwohnergemeinde Münchwilen. Sie wird aus allen in der Gemeinde Münchwilen wohnhaften Stimmberechtigen gebildet. In der Regel tagt die Einwohnergemeindeversammlung im Sommer (Rechnungsgemeinde) und im Spätherbst (Budgetgemeinde).
Die StimmbürgerInnen haben die Möglichkeit über Budget, Steuerfuss, Rechnung, Verpflichtungskredite und weitere Sachgeschäfte zu beschliessen, die in § 20 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) abschliessend aufgezählt sind.