Gegenstand der 2. öffentlichen Auflage sind nur die Änderungen gegenüber der ersten Auflage. Diese Änderungen sind in der Bau- und Nutzungsordnung farblich markiert sowie im Änderungsplan
Bauzonen mit roten Umrandungen angezeigt und im Planungsbericht im Kapitel 8.2 erläutert. Einwendungen zu Inhalten ausserhalb dieser Änderungen können nicht berücksichtigt werden.
Bestandteile der 2. öffentlichen Auflage
1. Bauzonenplan [pdf, 9.0 MB] [pdf, 2.1 MB] 1:2'500 (Stand 20.06.2025)
2. Kulturlandplan [pdf, 8.8 MB] [pdf, 10.2 MB] 1:5'000 (Stand 20.06.2025)
3. Bau- und Nutzungsordnung [pdf, 862 KB] [pdf, 862 KB] (BNO, Stand 22.08.2025)
Erläuternde Unterlagen
4. Änderungsplan Bauzonen [pdf, 9.3 MB] 1:2'500 (Stand 20.06.2025)
5. Änderungsplan Kulturland [pdf, 8.8 MB] [pdf, 9.6 MB] 1’5000 (Stand 20.06.2025)
6. Änderung der Bau- und Nutzungsordnung gegenüber 1. Öffentlicher Auflage [pdf, 874 KB] (Stand 22.08.2025)
7. Änderung der Bau- und Nutzungsordnung [pdf, 1.4 MB] (synoptische Darstellung, Stand 22.08.2025)
8. Planungsbericht [pdf, 16.7 MB] nach Art. 47 RPV (Stand 22.08.2025)
9. Mitwirkungsbericht [pdf, 235 KB] (Stand 11.07.2022)
10. Abschliessender Vorprüfungsbericht [pdf, 202 KB] (06.05.2024)
11. Räumliches Entwicklungsleitbild [pdf, 7.7 MB]
12. Bauinventar [pdf, 13.7 MB]
13. Regionale Stellungnahme [pdf, 164 KB] (09.08.2021)
Die Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland wurde vom 12. September 2024 – 11. Oktober 2024 öffentlich aufgelegt. Es wurden insgesamt 12 Einwendungen eingereicht. Der Gemeinderat hat diese geprüft und die Nutzungsplanung in verschiedenen Punkten geändert. An seiner Sitzung vom 25. August 2025 hat der Gemeinderat entschieden, aufgrund der vorgenommenen Änderungen eine 2. öffentliche Auflage der Nutzungsplanung durchzuführen. Die Entwürfe der geänderten Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland werden gemäss § 24 Abs. 1 Baugesetz (BauG) öffentlich aufgelegt. Gegenstand der 2. öffentlichen Auflage sind folgende Punkte:
Änderungen im Bauzonenplan
Änderungen an der Bau- und Nutzungsordnung
Die Entwürfe mit Erläuterungen liegen vom 13. Oktober 2025 bis 11. November 2025 auf der Gemeindeverwaltung Münchwilen AG öffentlich auf und können während der Bürozeit eingesehen werden. Ebenfalls sind diese auf der Homepage der Gemeinde Münchwilen AG aufgeschaltet.
Es sind nur die geänderten Unterlagen (siehe Auflistung oben) gegenüber der 1. öffentlichen Auflage Bestandteil der 2. öffentlichen Auflage. Demzufolge können auch nur gegen diese Einwendungen erhoben werden.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Münchwilen AG, Alte Rebenstrasse 6, 4333 Münchwilen, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Der Gemeinderat verzichtet, zu einer öffentlichen Information über die 2. öffentliche Auflage der Nutzungsplanung Münchwilen AG einzuladen. Dafür stehen Planer und Gemeinderat an folgenden Daten gegen Voranmeldung für Auskünfte zur Verfügung:
Montag, 20. Oktober 2025, ab 16.00 – 18.00 Uhr, Gemeindehaus Münchwilen AG
Montag, 27. Oktober 2025, ab 16.00 – 18.00 Uhr, Gemeindehaus Münchwilen AG
Die Personen, welche an die Sprechstunden kommen, werden gebeten, ihre Fragen/Anliegen mindestens 4 Tage vorher (Donnerstag der Vorwoche) schriftlich einzureichen. So kann sich das Planer-Team besser vorbereiten und gegebenenfalls bereits notwendige Abklärungen treffen. An den Sprechstunden werden keine Einwendungen entgegengenommen.
Die Gemeinde Münchwilen AG ist bemüht, die Planung zügig voranzubringen und zeitnah der Gemeindeversammlung vorlegen zu können.
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung wurden die Entwürfe der Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland sowie die Aufhebung der Sondernutzungspläne öffentlich aufgelegt.
Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht sowie die aufzuhebenden Sondernutzungspläne lagen vom 12. September 2024 bis 11. Oktober 2024 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Münchwilen AG auf und konnten während den ordentlichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden.
Im Vorfeld lud der Gemeinderat zur öffentlichen Informationsveranstaltung am 9. September 2024 ein. Zudem standen Planer und Gemeinderat am 13. September 2024 und 23. September 2024 für Auskünfte zur Verfügung.
Während der öffentlichen Auflage wurden insgesamt 12 Einwendungen fristgerecht eingereicht. Der Gemeinderat nahm von den eingegangenen Einwendungen Kenntnis. Zu den Einwendungen im Rahmen der öffentlichen Auflage wird der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt Stellung nehmen.
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe der Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland gemäss §§ 3 Abs. 1 und 24 Abs. 1 Baugesetz (BauG) öffentlich aufgelegt.
Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 12. September 2024 bis 11. Oktober 2024 auf der Gemeindekanzlei Münchwilen AG auf und können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden.
Die entsprechenden Unterlagen finden Sie hier:
· Änderungsplan Bauzone [pdf, 2.9 MB]
· Kulturlandplan [pdf, 3.4 MB]
· Änderungsplan Kulturland [pdf, 3.7 MB]
· BNO Reinversion [pdf, 436 KB]
· BNO Synopse (in welcher die Änderungen aufgrund der abschliessenden VP sichtbar sind) [pdf, 818 KB]
· Planungsbericht nach Art. 47 RPV [pdf, 13.1 MB]
· Abschliessender Vorprüfungsbericht [pdf, 228 KB]
· Auswertung abschliessender Vorprüfungsbericht [pdf, 166 KB]
· Mitwirkungsbericht [pdf, 235 KB]
· Regionale Stellungnahme [pdf, 164 KB]
Die Bevölkerung von Münchwilen AG, die auswärtigen Grundeigentümer/innen und alle weiteren Interessierten sind zu einer öffentlichen Information über die Gesamtrevision Nutzungsplanung auf Montag, 9. September 2024, 19.00 Uhr, in der Turnhalle Münchwilen AG, eingeladen. Zudem stehen Planer und Gemeinderat an folgenden Daten für Auskünfte zur Verfügung:
Freitag, 13. September 2024, ab 15.00 Uhr, Gemeindehaus Münchwilen AG
Montag, 23. September 2024, ab 13.30 Uhr, Gemeindehaus Münchwilen AG
Die Personen, welche gegen Voranmeldung an die beiden Sprechstunden kommen, werden gebeten, ihre Fragen/Anliegen vorgängig bis 11. September 2024 schriftlich einzureichen. Somit kann sich das Planer-Team besser vorbereiten und gegebenenfalls bereits notwendige Abklärungen treffen. Ausserdem werden an den beiden Sprechstunden keine Einwendungen entgegengenommen.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Münchwilen AG, Alte Rebenstrasse 6, 4333 Münchwilen, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Aufhebung Sondernutzungspläne
Gestützt auf §§ 3 Abs. 1 und 24 Abs. 1 Baugesetz (BauG) führt die Gemeinde Münchwilen AG zur Aufhebung nachstehender Sondernutzungspläne die öffentliche Auflage durch.
Die aufzuhebenden Sondernutzungspläne liegen vom 12. September 2024 bis 11. Oktober 2024 auf der Gemeindekanzlei Münchwilen AG auf und können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Ebenfalls sind sie auf der Homepage der Gemeinde Münchwilen AG aufgeschaltet.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendung erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Münchwilen AG, Alte Rebenstrasse 6, 4333 Münchwilen, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung der Gemeinde Münchwilen schreitet stetig voran. Die Unterlagen der Nutzungsplanung wurden aufgrund der Mitwirkungsbeiträge, der ersten kantonalen Stellungnahme durch die Abteilung Raumentwicklung und der Rückmeldung vom Fricktal Regio Planungsverband überarbeitet. Der Gemeinderat wird das Dossier in Kürze für die Eingabe zur zweiten Vorprüfung verabschieden. Aufgrund der langen Periode seit der ersten Vorprüfung und den zahlreichen Änderungen ist mit einer kantonalen Bearbeitungszeit von ungefähr 5 Monaten zu rechnen. Sobald der Vorprüfungsbericht vorliegt und die Planungsinstrumente gemäss den kantonalen Auflagen überarbeitet wurden, werden die Planungsinstrumente (Entwürfe Bauzonen- und Kulturlandpläne, Bau- und Nutzungsordnung), der kantonale Vorprüfungsbericht sowie der Mitwirkungsbericht während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Zu Beginn der öffentlichen Auflage sollen an einer Infoveranstaltung die wesentlichen Inhalte und Änderungen seit der Mitwirkungsphase erläutert werden. Zeitgleich werden die Mitwirkenden über das Ergebnis des Mitwirkungsbeitrages schriftlich orientiert. Im Rahmen der öffentlichen Auflage besteht die Möglichkeit, mittels Einwendung schutzwürdige private Interessen geltend zu machen. Die öffentliche Auflage ist voraussichtlich im Herbst 2023 zu erwarten. Der Gemeinderat dankt für die vorläufige Kenntnisnahme und das Verständnis, dass die teils komplexen Sachverhalte und sich schnell verändernden Rahmenbedingungen eine etwas längere Bearbeitungszeit benötigen. Die Gemeinde Münchwilen ist bemüht, die Planung nach Vorliegen des kantonalen Vorprüfungsberichts zügig voranzubringen und zeitnah der Gemeindeversammlung vorlegen zu können.
Die revidierten Planungsinstrumente wie der Bauzonenplan, der Kulturlandplan sowie die Bau- und Nutzungsordnung liegen nun im Entwurf vor. Im Vorfeld des Mitwirkungsverfahrens lädt der Gemeinderat zur Informationsveranstaltung am Freitag, 13. August 2021, 19.00 Uhr, in die Turnhalle Münchwilen ein. Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung, sich diesen Termin vorzumerken. Einladung [pdf, 22 KB]
Im Sinne der Mitwirkung gemäss § 3 BauG (Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen) werden die Entwürfe der Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland sowie der Aufhebung der Sondernutzungspläne in der Zeit vom 16. August 2021 bis zum 15. Oktober 2021 öffentlich aufgelegt. Die Planungsunterlagen können auf der Homepage der Gemeinde oder während der Bürozeit auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
Planungsunterlagen:
Änderung der BNO [pdf, 1.6 MB]
Bauzonenplan Änderungsplan [pdf, 6.3 MB]
Bauzonenplan [pdf, 6.3 MB]
Bauinventar [pdf, 13.7 MB]
Kulturlandplan Änderungsplan [pdf, 7.2 MB]
Kulturlandplan [pdf, 6.8 MB]
Natur- und Landwirtschaftsinventar, Plan [pdf, 17.0 MB]
Bericht, Natur- und Landschaftsinventar [pdf, 141.8 MB]
Liste Mehrwertabgabe und Baupflicht [xlsx, 12 KB]
Planungsbericht [pdf, 11.7 MB]
Überprüfung rechtskräftiger Sondernutzungspläne [pdf, 3.2 MB]
Hinweise und Vorschläge zur Planungsvorlage können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen. Mitwirkungseingaben haben einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Einwendungen können erst im Rahmen des später folgenden Einwendungsverfahrens (öffentliche Auflage) gemacht werden.
Für die Projektierung der Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland wurde eine Planungskommission eingesetzt. Diese setzt sich wie folgt zusammen:
Für die Umsetzung des Landschaftsinventares wurde ebenfalls eine Kommission eingesetzt, welche aus folgenden Personen besteht:
Diese Arbeitsgruppen gelten als beratende Kommissionen des Gemeinderates.