Prämienverbilligung Krankenkasse / Anmeldung für das Jahr 2027 / Änderungsantrag 2026
Im Kanton Aargau wurde vor einiger Zeit das Informationsblatt über die Prämienverbilligung 2027 an alle Haushaltungen zugestellt. Wenn Sie potenziell Anspruch auf Prämienverbilligung haben, wird Ihnen ab September 2026 automatisch ein Code per Post für Ihre Onlineanmeldung zugestellt. Die Prämienverbilligung müssen Sie jedes Jahr neu anmelden. Mit dem Anmeldecode können Sie sich bis 31. Dezember 2026 online für die Prämienverbilligung 2027 anmelden – vorher sind noch keine Anmeldungen möglich. Wenn Sie mehr über das Prämienverbilligungsverfahren wissen möchten, schauen Sie am besten das Video: www.sva-aargau.ch/video.
Prämienverbilligung 2026; Änderungsantrag
Die Basis für die Berechnung der Prämienverbilligung bildet grundsätzlich die rechtskräftige Steuerveranlagung von vor drei Jahren. Hat sich Ihr Einkommen oder Ihre familiäre Situation verändert, müssen Sie dies der SVA Aargau, Abteilung Prämienverbilligung zeitnah melden.
Es gelten folgende gesetzliche Meldepflichten:
Innert 60 Tagen ab Eintritt der Veränderung zu melden sind:
- Verbesserungen des Einkommens um mindestens 20 Prozent oder CHF 20'000.00 im Vergleich zur Berechnungsgrundlage Ihrer Prämienverbilligung gemäss Verfügung
- ein Vermögenszuwachs in Höhe von mindestens CHF 20'000.00
- Verschlechterung des Einkommens
- Änderung der familiären Situation (z.B. Auflösung des Haushalts) Einkommensveränderungen oder Änderungen der familiären Situation werden rückwirkend jeweils ab den Zeitpunkt der Veränderung berücksichtigt. Ebenso wird die Situation neu beurteilt und berechnet.
Meldepflichtsverletzungen und/oder unwahre Angaben können zudem sanktioniert und mit Bussen bestraft werden. Alle wichtigen Informationen rund um die Änderungsmeldung und der damit verbundenen Meldepflicht finden Sie unter www.sva-aargau.ch/meldung