Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung sowie dem erfolgten Mitwirkungsverfahren (§ 3 BauG) werden die Entwürfe öffentlich aufgelegt (§ 24 Abs. 1 BauG).
Die Entwürfe mit Erläuterungen, der Vorprüfungsbericht und der Mitwirkungsbericht liegen vom 2. April 2012 bis am 1. Mai 2012 in der Gemeindekanzlei Münchwilen auf und können während der Bürozeit eingesehen werden.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Gemeinderat Münchwilen