Navigieren in Gemeinde Münchwilen

Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse

Referendum bei Traktandum 2

Nach Ablauf der Referendumsfrist sind mit Ausnahme des Traktandums 2 sämtliche Beschlüsse der ausserordentlichen Einwohnergemeindeversammlung vom 23. März 2012 in Rechtskraft erwachsen.

 

 

Gestützt auf § 62 g des Gesetzes über die politischen Rechte wird bekannt gegeben, dass gegen den Beschluss der ausserordentlichen Einwohnergemeindeversammlung vom 23. März 2012 mit 92 gültigen Unterschriften das Referendum ergriffen worden ist. Die formellen Voraussetzungen sind erfüllt. Der Gemeinderat hat das Zustandekommen festgestellt.

 

 

Der Gemeinderat erklärt nach Prüfung der Unterschriftenbogen das Referendum in formeller und materieller Hinsicht als zu Stande gekommen. Die Zahl der Stimmberechtigten belief sich am 28. März 2012 auf 588. Die nötige Zahl der Unterschriften für das Zustandekommen des Begehrens beträgt 1/10, also 59 gültige Unterschriften. Total eingereicht worden sind 92 Unterschriften, wovon alle gültig sind.

 

 

Gegen diesen Beschluss kann innert 3 Tagen nach der Veröffentlichung gemäss § 68 und 71 GPR beim Regierungsrat des Kantons Aargau angefochten werden. Die Beschwerdefrist muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.

 

 

Der Gemeinderat