Im Rahmen der Bildungsreform «Stärkung der Volksschule» wird der Stichtag für den Kindergarteneintritt vom 30. April (mit Vollendung des 4. Altersjahres) auf den 31. Juli verschoben. Gemäss kantonalen Vorgaben muss diese Verschiebung des Stichtages bis spätestens zum Schuljahresbeginn 2018/19 vollzogen sein. Den Gemeinden steht es frei, die Verschiebung gestaffelt einzuführen. Nach Prüfung der Schülerzahlen hat der Gemeinderat einem Antrag der Schulpflege zugestimmt, den Stichtag für den Kindergarteneintritt ab Schuljahr 2014/15 gestaffelt während drei Jahren zu verschieben.