Anträge und Eingaben von Privaten, Vereinen und Kommissionen, welche im Voranschlag der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde für das Jahr 2013 berücksichtigt werden sollen, sind dem Gemeinderat schriftlich und begründet bis spätestens 31. Juli 2012 einzureichen. Später eintreffende Eingaben können nicht mehr berücksichtigt werden.