Baugesuchsnummer:
2012/47 (Stein)
Bauherrschaft:
Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access Production Outdoor, Postfach, 4002 Basel
Grundeigentümer:
Schweizerische Bundesbahnen SBB, Hochschulstrasse 6, 3000 Bern 65
Projektverfasser:
Network 41 AG, Surentalstrasse 10, 6210 Sursee
Bauvorhaben:
Erweiterung der bestehenden Telekommunikationsanlage von SBB mit Mast-Neubau (Rückbau alte Antenne) durch die Swisscom (Schweiz) AG
Ortslage:
BahnhofarealParzelle(n)-Nr. 1443, GB Stein AG
Kantonale Zustimmung:
Das Aarg. Baudepartement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen, hat dem Bauvorhaben zugestimmt. Ebenso liegt die Stellungnahme der Kantonalen Abteilung für Umwelt zum Immissionsschutz vor.
Die öffentliche Auflage findet vom 19.09.2012 bis 19.10.2012 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.