Claudia Ehresheim hat aus beruflichen Gründen per Ende Jahr ihre Demission als Vizeammann und Mitglied des Gemeinderates erklärt. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres hat den Rücktritt auf den Zeitpunkt der Ersetzung genehmigt und die Ersatzwahl in Absprache mit der Gemeinde und dem Friedensrichter auf den 16. Dezember 2012 festgelegt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am 02. November 2012, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, das zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird. Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Sie werden jedoch vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Zudem kann eine Person als Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird oder bereits Mitglied des Gemeinderates ist (§ 27a Abs. 2 GPR).
Das Wahlbüro