Für den Gemeinderat wurde kein/e Kandidat/in fristgerecht angemeldet.
Für das Amt des Vizeammanns wurde folgende Kandidatin fristgerecht angemeldet:
· Keller Sabrina, 1984, von Oberthal BE, Lienechtweg 3, parteilos
Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag vom 16. Dezember 2012 möglich. Sie werden jedoch vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Zudem kann eine Person als Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird oder bereits Mitglied des Gemeinderates ist (§ 27a Abs. 2 GPR).
Das Wahlbüro