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Ersatzwahl Gemeinderat 2010 - 2013

2. Wahlgang notwendig

Ersatzwahl eines Gemeinderatsmitglieds für den Rest der Amtsperiode 2010/13;

2. Wahlgang; Anmeldeverfahren

In Betracht fallende Wahlzettel 44, absolutes Mehr 23 Stimmen. Dies wurde nicht erreicht.

Nachdem im ersten Wahlgang der Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates keine Wahl zustande gekommen ist, findet am 3. März 2013 ein zweiter Wahlgang statt, sofern keine stille Wahl zustande kommt. Wählbar im zweiten Wahlgang ist nur, wer innert 10 Tagen nach Publikation im Fricktal.Info nach dem ersten Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte des betreffenden Wahlkreises angemeldet wird. Die Vorschläge müssen bis spätestens 31. Dezember 2012, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros eintreffen. Ein Rückzug der Anmeldung ist nicht zulässig (§ 32 Abs. 2 und 4 GPR). Das entsprechende Anmeldeformular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen und von der Homepage runtergeladen werden (siehe unten).

Sind im zweiten Wahlgang weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Gehen innert dieser Frist keine weiteren Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 33 GPR).

 

 Anmeldung 2. Wahlgang GR Ersatz 2010-13  [PDF, 44.0 KB]