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Illegale Kehrichtablagerung

Kehrichtablagerung ist strafbar!

Das Bauamt hat festgestellt, dass wiederholt Hauskehricht im Friedhof-Container eingeworfen wird. Diese Handlungsweise ist illegal und strafbar. Widerhandlungen gegen die Vorschriften des Abfallreglementes werden gemäss § 36 gebüsst.

 

 

Der Hauskehricht ist gebührenpflichtig und muss der wöchentlich organisierten Abfuhr mitgegeben werden.