Das Bauamt hat festgestellt, dass wiederholt Hauskehricht im Friedhof-Container eingeworfen wird. Diese Handlungsweise ist illegal und strafbar. Widerhandlungen gegen die Vorschriften des Abfallreglementes werden gemäss § 36 gebüsst.
Der Hauskehricht ist gebührenpflichtig und muss der wöchentlich organisierten Abfuhr mitgegeben werden.