Im Januar 2009 haben die Gemeinderäte Münchwilen und Stein ein Fahrverbot an der Bahnstrasse in Münchwilen bzw. an der Bahndammstrasse in Stein verfügt. Nach dem Ausbau der Bahnstrasse haben die Räte die Aufhebung dieser Verkehrsbeschränkung beschlossen, welche nachfolgend für die Gemeinde Münchwilen publiziert wird:
Aufhebung Verkehrsbeschränkung
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr (SVG) vom 19. Dezember 1958 und die dazugehörende Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV) wird verfügt:
Münchwilen AG, Bahnstrasse, ab Einmündung Hofmattstrasse bis zur Gemeindegrenze Stein AG, Aufhebung Signalisation „Verbot für Motorwagen und Motorräder“ (Signal Nr. 2.13) mit Zusatztafel „ausgenommen Zubringerdienst“. Die Aufhebung der Gegensignalisation wird durch den Gemeinderat Stein AG angeordnet und publiziert.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau gemäss § 2 des Gesetzes über den Vollzug des Strassenverkehrsrechts (SAR 991.100) beim Gemeinderat Münchwilen AG schriftlich Einsprache erhoben werden; eine solche hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Gemeinderat Münchwilen.
Es ist zu beachten, dass die Verkehrsbeschränkung erst aufgehoben ist, wenn die Beschlüsse rechtskräftig sind und die Signaltafeln entfernt wurden.