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Gesamterneuerungswahl Kommissionen

Gesamterneuerungswahl der Kommissionen vom 22. September 2013 für die Amtsperiode 2014/2017; Anmeldeverfahren

 

Am 22. September 2013 findet die Gesamterneuerungswahl der Schulpflege (3 Mitglieder), der Finanzkommission (3 Mitglieder), der Steuerkommission (3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied) sowie des Wahlbüros (4 Stimmenzähler) für die Amtsperiode 2014/2017 statt.

Die Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis am Freitag, 09. August 2013, 12.00 Uhr, einzureichen (§ 29a GPR). Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig.

Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Werden weniger oder gleich viel Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

Der Gemeinderat

 

Anmeldeformular1Wahlgang  [PDF, 35.0 KB]