Am 22. September 2013 findet die Gesamterneuerungswahl des Gemeinderates mit der gleichzeitigen Wahl des Gemeindeammanns und des Vizeammanns für die Amtsperiode 2014/2017 statt.
Die Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis am Freitag, 09. August 2013, 12.00 Uhr, einzureichen (§ 29a GPR). Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig.
Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Zudem kann eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR).
Bei der Wahl von Gemeinderat, Gemeindeammann und Vizeammann sind im 1. Wahlgang keine stillen Wahlen möglich.
Der Gemeinderat