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Behörden und Kommissionswahlen für die Amtsperiode 2014/2017

Nachmeldefrist 2. Wahlgang Schulpflege

 

Die Anmeldefrist für den 2. Wahlgang ist am Mittwoch, 02. Oktober 2013 abgelaufen. Für den 2. Wahlgang vom Sonntag, 24. November 2013 wurden keine weiteren Kandidatinnen und Kandidaten für die Schulpflege zur Wahl angemeldet. Daher ist weiterhin ein Sitz offen.

Wenn weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen sind, als zu wählen sind, ist gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.

Wählvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert fünf Tagen seit Publikation, d.h. bis Montag, 14. Oktober 2013, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Falls keine Anmeldung eintrifft, muss der 2. Wahlgang ohne offizielle Kandidatin bzw. offiziellen Kandidat durchgeführt werden.

Das Wahlbüro