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Holzschläge

Bewilligungspflicht


Im kommenden Winter werden in unseren Waldungen Holzschläge durchgeführt. Um Unfälle zu verhindern und jegliches Risiko so gering als möglich zu halten, bitten wir folgende Verhaltensregeln zu beachten: Während der Holzerei ist es untersagt, die Schläge zu betreten. Absperrungen sind unbedingt zu beachten und einzuhalten. Den Anweisungen des Forstpersonals ist Folge zu leisten. Für Unfälle, die aus der Nichtbeachtung der Absperrungen resultieren, wird jegliche Haftung abgelehnt.

Der Forstbetrieb