Erneuerungswahl Schulpflege
Keine Wahl zustande gekommen; Ansetzung neuer Wahltermin
Für den 2. Wahlgang wurden innert der Anmeldefrist sowie in der Nachmeldefrist bis am 14. Oktober 2013 keine Wahlvorschläge eingereicht. Somit ist für 1 von 3 Mitgliedern der Schulpflege keine Wahl zustande gekommen. Für den einen noch zu vergebenden Sitz ist innert 6 Monaten seit dem 1. Wahlgang vom 22. September 2013 eine Ergänzungswahl nach den Regeln für den 1. Wahlgang durchzuführen. Der Gemeinderat hat den Wahlgang auf den
09. Februar 2014 festgelegt. Die Anmeldefrist für diesen Wahlgang endet am 27. Dezember 2013, um 12.00 Uhr (§ 29a GPR).