Ergänzungswahl Schulpflege
Nachmeldefrist
Die Anmeldefrist für den ersten Wahlgang lief am 27. Dezember 2013 ab. Für die Ergänzungswahl Schulpflege vom Sonntag, 09. Februar 2014 wurde folgender Kandidat zur Wahl angemeldet:
Schulpflege (1 freier Sitz)
· Bianchi Fabian, geb. 1976, von Mellingen AG, Rhyblick 8 (neu)
Wenn weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen sind, als zu wählen sind, ist gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.
Wählvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert fünf Tagen seit Publikation, d.h. bis Dienstag, 07. Januar 2014, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.
Das Wahlbüro