Benützungsvorschriften Schulareal Münchwilen
Gestützt auf § 6 Abs. 1 des Polizeireglements der Gemeinden im Einzugsgebiet der Regionalpolizei Unteres Fricktal, in Verbindung mit § 37 Abs. 2 lit. f und m des Gesetzes über die Einwohnergemeinden vom 19. Dezember 1978 (Gemeindegesetz [GG]) erlässt der Gemeinderat Münchwilen für die Schulanlage Münchwilen folgende Benützungsvorschriften:
Verboten ist:
· Der Konsum von Drogen
· Das Rauchen und der Konsum von Alkohol während der Unterrichtszeiten
Allgemeine Hinweise:
· Die Plätze und Anlagen sind sauber zu halten
· Auf den Schulbetrieb ist Rücksicht zu nehmen
· Die Nachtruhe gilt ab 22:00 Uhr
Widerhandlungen werden zur Anzeige gebracht. Der Gemeinderat kann Ausnahmebewilligungen erteilen.
Gemeinderat Münchwilen, 07. April 2014