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Benützungsvorschriften Schulareal Münchwilen

 

Gestützt auf § 6 Abs. 1 des Polizeireglements der Gemeinden im Einzugsgebiet der Regionalpolizei Unteres Fricktal, in Verbindung mit § 37 Abs. 2 lit. f und m des Gesetzes über die Einwohnergemeinden vom 19. Dezember 1978 (Gemeindegesetz [GG]) erlässt der Gemeinderat Münchwilen für die Schulanlage Münchwilen folgende Benützungsvorschriften:

Verboten ist: 

· Der Konsum von Drogen

· Das Rauchen und der Konsum von Alkohol während der Unterrichtszeiten

 

Allgemeine Hinweise: 
· Die Plätze und Anlagen sind sauber zu halten
·  Auf den Schulbetrieb ist Rücksicht zu nehmen
· Die Nachtruhe gilt ab 22:00 Uhr

Widerhandlungen werden zur Anzeige gebracht. Der Gemeinderat kann Ausnahmebewilligungen erteilen.

 

 

Gemeinderat Münchwilen, 07. April 2014