Planauflage, Renaturierung Bustelbach
Das Projekt mit ausführlicher Aufforderung zur Rechtsanmeldung liegt, gemäss Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) § 95 Abs. 2 und 3, während 30 Tagen, vom 27. Oktober bis 25. November 2014 in der Gemeindekanzlei von Münchwilen und Stein, während der Bürostunden, zu jedermanns Einsicht auf.
Einwendungen gegen das Projekt können während der Auflagefrist schriftlich begründet und im Doppel dem Gemeinderat der Standortgemeinde zuhanden des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Landschaft und Gewässer, eingereicht werden. Einwendungen sollen einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abt. Landschaft und Gewässer