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Renaturierung Bustelbach - Auflage Rodungsgesuch

Das für das obige Wasserbauprojekt erforderliche Gesuch einer temporären Rodung liegt gemäss § 14 der Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau vom 16. Dezember 1998 während 30 Tagen, vom 28. Januar bis 26. Februar 2015, in den Gemeindeverwaltungen Münchwilen und Stein öffentlich auf und ist während der Öffnungszeiten einsehbar. Wer ein schutzwürdiges, eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Landschaft und Gewässer, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, gegen das Rodungsgesuch Einwendungen erheben. Einwendungen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Wer es unterlässt, gegen das Rodungsgesuch Einwendungen zu erheben, obwohl er dazu Anlass gehabt hätte, kann den Entscheid über das Rodungsgesuch nicht anfechten.

Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abt. Landschaft und Gewässer

Baugesuch

Bauherrschaft             Anna Meier, Vorstadt 227, 5072 Oeschger

Bauobjekt / Lage         Zürcherstrasse 16, 4333 Münchwilen, Parz. 361

Bauvorhaben              Heizungssanierung (Wärmepumpe)

Auflage: 28. Januar 2015 bis 27. Februar 2015 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei. Einwendungen gegen das Bauvorhaben sind innert der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat einzureichen. Allfällige Einwendungen haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.