Krankenkassenprämienverbilligung 2016; Letzte Möglichkeit zur Anmeldung
Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Aargau, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben für das Jahr 2016 wiederum Anspruch auf Verbilligungsbeiträge an die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Die Antragsformulare wurden im März zugestellt. Der Antrag muss zusammen mit den Krankenkassenpolicen 2015 und der letzten definitiven Steuerveranlagung (Detailblatt) bis spätestens 31. Mai 2015 der SVA-Gemeindezweigstelle (Gemeindeverwaltung) eingereicht werden. Wir bitten Sie, auf die Einhaltung dieses Termins zu achten, da die Aarg. Sozialversicherungsanstalt auf verspätet erhaltene Anträge nicht eintritt. Weitere Informationen und eine Online-Berechnung finden Sie auch unter www.sva-ag.ch → IPV (individuelle Prämienverbilligung).