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Öffentliche Auflage des Bauprojektes und des Beitragsplanes Erschliessung Lienechtweg

 

Bauherrschaft:         Einwohnergemeinde Münchwilen, 4333 Münchwilen

Grundeigentümer:    Diverse

Projektverfasser:     Koch + Partner, Im Bifang 2, 5080 Laufenburg

Bauvorhaben:          Erschliessung Lienechtweg; Bauprojekt / Beitragsplan

Parzelle-Nr./Lage:    422, 433, 588, 590, 591, 1241, 1244, 1245, 1250 und 1788; Lienechtweg / Lienechtstrasse

Auflagefrist Bauprojekt und Beitragsplan: 26. August 2015 bis 25. September 2015.

a) gegen das Bauprojekt können gemäss § 95 Abs. 3 BauG während der Auflagefrist beim Gemeinderat Münchwilen Einwendungen erhoben werden. Einwendungen sind nur zulässig, wenn sie nicht bereits gegen einen Nutzungsplan hätten erhoben werden können. Die Einwendung muss begründet sein und hat einen Antrag zu enthalten

b) Gegen den Beitragsplan kann gemäss § 35 Abs. 2 BauG während der Auflagefrist beim Gemeinderat Münchwilen Einsprache erhoben werden. Die Einwendung muss begründet sein und hat einen Antrag zu enthalten.

Einsprachen / Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist, getrennt für a) Bauprojekt und b) Beitragsplan mit Kostenverteiler, schriftlich dem Gemeinderat Münchwilen einzureichen.

Münchwilen, 25. August 2015

Gemeinderat