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Verfallsanzeige der Steuern 2015

Im September erhalten Sie die Verfallanzeige für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres. Es wird Ihnen angezeigt, was Sie bereits bezahlt haben oder was Ihrem Konto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist per 31.Oktober 2015 zu begleichen. Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 1. November 2015 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5.5% berechnet. Offene Steuern werden im November gemahnt. Besteht im Januar 2016 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden.

Sollte der provisorische fakturierte Betrag gemäss eigenen Berechnungen wesentlich zu hoch sein, wenden Sie sich an das Regiosteueramt Eiken-Münchwilen (Tel. 062 865 35 14). Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen wird Ihre Rechnung angepasst. Zu viel bezahlte Steuern werden mit der Veranlagung und definitiven Abrechnung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Der Zins für Überzahlungen ist im Jahr 2015 noch 0,5%, eine Senkung ab dem Jahr 2016 ist möglich.

Können Sie den offenen Steuerbetrag bis Ende Oktober 2015 nicht bezahlen oder wünschen Sie Ratenzahlungen, dann wenden Sie sich an die Abteilung Finanzen in Münchwilen (Tel. 062 866 60 30). Wir finden gerne eine Lösung. Verwenden Sie bitte für die Bezahlung der Steuern 2015 nur die dafür abgegebenen Einzahlungsscheine.

Wir danken Ihnen, dass Sie die Kantons- und Gemeindesteuern 2015 bis zum 31.10.2015 begleichen.