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Verkehrsbeschränkung Bahnstrasse West Münchwilen / Bahndammstrasse Stein

Damit die neue Führung der Postautolinie 134 realisiert werden kann, haben die Gemeinderäte von Münchwilen und Stein beschlossen, das Befahren der Bahnstrasse West in Münchwilen bzw. der Bahndammstrasse in Stein (ab Gemeindegrenze) für Lastwagen zu verbieten. Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 wird folgende Verkehrsbeschränkung verfügt:

  • Bahndammstrasse in Stein, vor Gemeindegrenze nach Münchwilen (Bahnstrasse West), Signalisation „Verbot für Lastwagen“

  • Bahnstrasse West in Münchwilen, nach Einmündung Hofmattstrasse, Signalisation „Verbot für Lastwagen“

     

    Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt am 9. Oktober 2015 beim Gemeinderat Stein, Postfach 63, 4332 Stein, oder beim Gemeinderat Münchwilen, Alte Rebenstrasse 6, 4333 Münchwilen, einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verkehrsbeschränkung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.

     

    Die Gemeinderäte Münchwilen und Stein