Gestützt auf § 31 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die folgenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 10. Juni 2016 veröffentlicht:
1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 27. November 2015
2. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Verena und Frank Glienke-Schneider, mit den drei Kindern Alexander, Manuel und Niklas
3. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Irina und Rosario Fresta-Gizatulina, mit dem Sohn Alfio
4. Entgegennahme des Rechenschaftsberichts über das Jahr 2015
5. Genehmigung des Rechnungsabschlusses 2015
6. Zustimmung zur Kreditabrechnung Fertigstellung der Industriegleisplanung
7. Sprechung des Verpflichtungskredites für die Einführung einer elektronischen Geschäftsverwaltung mit diversen Zusatzfunktionen in der Höhe von CHF 80‘000.-
8. Genehmigung der Erhöhung der Stellenprozente für die Leitung und das Sekretariat der Schule Münchwilen
9. Abwasserverband Stein-Münchwilen-Eiken-Sisseln; Genehmigung der Satzungen und des Kostenteilerreglements
10. Abwasserverband Stein-Münchwilen-Eiken-Sisseln (SMES); Sprechung des Zusatzkredites für die Sanierung der Abwasserreinigungsanlage Bad Säckingen (CHF 57‘000.-)
Bis auf die Zusicherungen für das Gemeindebürgerrecht (Traktanden 2 und 3) unterliegen alle Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung dem fakultativen Referendum. Zur Einreichung eines Referendums kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten ergriffen werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 15. Juli 2016 (gerechnet ab Publikation im Bezirksanzeiger (Fricktal.info). Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann das Begehren der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlauts eingereicht werden.