Verfallsanzeige Steuern
Im September erhalten jene Steuerpflichtigen, die ihre Steuerrechnung für das laufende Jahr noch nicht (vollständig) beglichen haben, eine Verfallanzeige. Hierbei handelt es sich nicht um eine Mahnung, sondern lediglich um eine kostenlose und freundliche Erinnerung, dass die provisorischen Steuern 2026 bis zum 31.10.2026 zu bezahlen sind. Für Ausstände ab 1. November wird ein Verzugszins von 4.5% p.a. in Rechnung gestellt. Sollten Sie Ihre provisorische Rechnung nicht fristgerecht begleichen können, wenden Sie sich bitte an die Abteilung Finanzen (finanzen@muenchwilen-ag.ch).