Absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet
Gemäss Mitteilung des Kantons gilt ab 28. Juli 2026 auf dem gesamten Gebiet des Kantons Aargau ein ABSOLUTES Feuer- und Feuerwerksverbot. Dieses gilt bis auf Widerruf.
Gemäss Mitteilung des Kantons gilt ab 28. Juli 2026 auf dem gesamten Gebiet des Kantons Aargau ein ABSOLUTES Feuer- und Feuerwerksverbot. Dieses gilt bis auf Widerruf.