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Absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet

Gemäss Mitteilung des Kantons gilt ab 28. Juli 2026 auf dem gesamten Gebiet des Kantons Aargau ein ABSOLUTES Feuer- und Feuerwerksverbot. Dieses gilt bis auf Widerruf.

Siehe Flyer der Gefahrenstufe 5. [pdf, 698 KB]