Feuerwerksverbot
In Absprache mit den umliegenden Gemeinden erlässt der Gemeinderat Münchwilen ein Feuerwerksverbot für das gesamte Gemeindegebiet.
Auf Grund der anhaltenden Trockenheit und der weiterhin hohen Brandgefahr erlässt der Gemeinderat Münchwilen ab sofort ein umfassendes Feuerwerksverbot für das gesamte Gemeindegebiet.
Das Verbot gilt für den 31. Juli und den 01. August 2026 und umfasst das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen.
Widerhandlungen gegen dieses Verbot können entsprechend geahndet werden. Die Kontrolle der Einhaltung obliegt der Regionalpolizei Unteres Fricktal, welche bei Verstössen die entsprechenden Massnahmen und Sanktionen gemäss den geltenden Bestimmungen anordnet.
Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für Ihr Verständnis sowie Ihren verantwortungsvollen Beitrag zum Schutz von Mensch, Tier und Natur.