Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind alle Gemeindeversammlungsbeschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2025 in Rechtskraft erwachsen. Sämtliche Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 21. November 2025 wurden abschliessend gefasst.