Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenversicherung. Das ganze Verfahren läuft online ab. Die SVA Aargau schickt potentiell anspruchsberechtigten Personen mit einer definitiven Steuerveranlagung 2023 des Kantons Aargau einen Anmeldecode für die Internetanmeldung. Der Hauptversand der Codes erfolgte im September 2025. Ab Oktober kann der Code direkt über die Website www.sva-ag.ch/pv bestellt werden. Der Code ist sechs Wochen gültig. Der Antrag kann unter www.sva-ag.ch/pv-online gestellt werden. Wer keinen Internetzugang hat, darf sich bei der Gemeindezweigstelle (062 866 60 30) oder direkt bei der SVA Aargau (062 836 82 97) melden, die bei der Antragstellung oder bei Unklarheiten gerne behilflich sind. Die Antragsfrist läuft am 31. Dezember 2025 ab. Danach kann kein Antrag auf Prämienverbilligung 2026 mehr gestellt werden.