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Informationen zum weiteren Vorgehen betreffend Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland

Die Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland wurde vom 12. September 2024 – 11. Oktober 2024 öffentlich aufgelegt. Es wurden insgesamt 12 Einwendungen eingereicht. Der Gemeinderat hat diese geprüft und die Nutzungsplanung in verschiedenen Punkten geändert. An seiner Sitzung vom 25. August 2025 hat der Gemeinderat entschieden, aufgrund der vorgenommenen Änderungen eine 2. öffentliche Auflage der Nutzungsplanung durchzuführen. Die Entwürfe der geänderten Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland werden gemäss § 24 Abs. 1 Baugesetz (BauG) öffentlich aufgelegt. Gegenstand der 2. öffentlichen Auflage sind folgende Punkte:

Änderungen im Bauzonenplan

  • Verzicht auf die Grünzone bei den Parzellen 604 und 1232, Verbleib der Fläche in der W2a
  • Zuweisung des Perimeters des Gestaltungsplans Mitteldorf zur Dorfkernzone 2
  • Umlegung der Bauzone im Gebiet Lienecht
  • Verzicht auf die Gestaltungspflichten für die Areale Lienechtweg und Biffigstrasse, Festlegung ergänzender Zonenvorschriften für diese beiden Areale
  • Umbenennung der Kieswerkzone in Bestandeszone Kieswerkzone

Änderungen an der Bau- und Nutzungsordnung

  • Ergänzung § 5 um die Möglichkeit für Teil-Gestaltungspläne
  • Ergänzende Zonenvorschriften für die Wohnzonen W2b und W3 für die Areale Lienechtweg und Biffigstrasse
  • Ergänzung § 31, dass unter gewissen Umständen Naturobjekte ganz oder teilweise beseitigt werden dürfen, wenn ein mindestens gleichwertiger Ersatz gewährleistet ist
  • Umbenennung § 35 Kieswerkzone in Bestandeszone Kieswerkzone, Umformulierung der Bestimmungen, damit deren Beschränkung auf den Besitzstand deutlicher wird
  • Ergänzung § 39, dass Arealüberbauungen auch im Pflichtgestaltungsplangebiet Mitteldorf und in den Zonen mit ergänzenden Vorgaben Lienechtweg und Biffigstrasse zulässig sind
  • Neuer § 40 zu Grenzabständen gegenüber bestehenden Gebäuden
  • Neuer § 41 zum Grenzabstand gegenüber Gemeinde- und Privatstrassen

Die Entwürfe mit Erläuterungen liegen vom 13. Oktober 2025 bis 11. November 2025 auf der Gemeindeverwaltung Münchwilen AG öffentlich auf und können während der Bürozeit eingesehen werden. Ebenfalls sind diese auf der Homepage der Gemeinde Münchwilen AG aufgeschaltet.

Es sind nur die geänderten Unterlagen (siehe Auflistung oben) gegenüber der 1. öffentlichen Auflage Bestandteil der 2. öffentlichen Auflage. Demzufolge können auch nur gegen diese Einwendungen erhoben werden.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Münchwilen AG, Alte Rebenstrasse 6, 4333 Münchwilen, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Der Gemeinderat verzichtet, zu einer öffentlichen Information über die 2. öffentliche Auflage der Nutzungsplanung Münchwilen AG einzuladen. Dafür stehen Planer und Gemeinderat an folgenden Daten gegen Voranmeldung für Auskünfte zur Verfügung:

Montag, 20. Oktober 2025, ab 16.00 – 18.00 Uhr, Gemeindehaus Münchwilen AG

Montag, 27. Oktober 2025, ab 16.00 – 18.00 Uhr, Gemeindehaus Münchwilen AG

Die Personen, welche an die Sprechstunden kommen, werden gebeten, ihre Fragen/Anliegen mindestens 4 Tage vorher (Donnerstag der Vorwoche) schriftlich einzureichen. So kann sich das Planer-Team besser vorbereiten und gegebenenfalls bereits notwendige Abklärungen treffen. An den Sprechstunden werden keine Einwendungen entgegengenommen.

Die Gemeinde Münchwilen AG ist bemüht, die Planung zügig voranzubringen und zeitnah der Gemeindeversammlung vorlegen zu können.