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Verfallsanzeigen Steuern – fristgerechte Bezahlung lohnt sich

Die Steuerpflichtigen haben kürzlich die Verfallsanzeige für noch offene provisorische Kantons- und Gemeindesteuern 2025 erhalten. Damit wird angezeigt, welche Beiträge bereits bezahlt beziehungsweise was dem Steuerkonto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist per Ende Oktober zur Zahlung fällig. Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab 1. November 2025 wird aufgrund der kantonalen Gesetzgebung auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5 Prozent berechnet. Im November 2025 werden offene Steuern kostenpflichtig gemahnt (CHF 35.00 Mahngebühr). Besteht im Januar 2026 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden, was eine zusätzliche Mahngebühr von CHF 100.00 verursacht (zusätzlich zu den Betreibungskosten). Sollte der provisorisch fakturierte Betrag gemäss eigener Berechnung wesentlich zu hoch sein, ist mit dem Steueramt Eiken (Tel. 062 552 25 14) Kontakt aufzunehmen. Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen ist eine Anpassung der Rechnung möglich. Wer die Steuern nicht vollständig bis 31. Oktober 2025 bezahlen kann, wird gebeten, sich frühzeitig bei der Abteilung Finanzen (Tel. 062 866 60 30 oder finanzverwaltung@muenchwilen-ag.ch) zu melden, damit ein Ratenzahlungsplan vereinbart werden kann. Zu viel bezahlte Steuern werden mit der Veranlagung und definitiven Abrechnung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Der Zins für Überzahlungen beträgt 0,3 Prozent. Für die Bezahlung der Steuern 2025 sind ausschliesslich die dafür abgegebenen Einzahlungsscheine zu verwenden. Der Gemeinderat dankt für die fristgerechten Steuerzahlungen.