Die Anmeldefrist für den ersten Wahlgang ist am 18. August 2025 abgelaufen. Für die Gesamterneuerungswahlen vom 28. September 2025 wurden folgende Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl angemeldet:
Finanzkommission (3 Mandate)
Stimmenzähler (4 Mandate)
Steuerkommission (3 Mandate)
Steuerkommission Ersatzmitglied (1 Mandat)
Wenn weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen sind, wie zu wählen sind, ist gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Wählvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert fünf Tagen seit Publikation, d.h. bis Montag, 25. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.