Für die Gesamterneuerungswahlen des Gemeinderates vom Sonntag, 28. September 2025, wurden folgende Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl angemeldet:
Gemeindeammann (1 Mandat)
Vizeammann (1 Mandat)
Gemeinderat (5 Mandate, 5 Kandidaten)
Für die Gemeinderatswahl wird der Urnengang am 28. September 2025 definitiv durchgeführt, weil für die Wahl des Gemeinderates, des Gemeindeammanns und des Vizeammanns, gestützt auf § 30b Abs. 1 GPR, zwingend eine Urnenwahl durchgeführt werden muss. Im ersten Wahlgang vom 28. September 2025 kann neben den Vorgeschlagenen jede wahlfähige stimmberechtigte Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten.