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Veröffentlichung der Gemeindeversammlungsbeschlüsse der Ortsbürger- und Ein-wohnergemeindeversammlung

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachfolgenden Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 12. Juni 2025 und der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Juni 2025 wie folgt veröffentlicht:

Ortsbürgergemeinde

  1. Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 22. November 2024
  2. Genehmigung des Rechenschaftsberichtes über das Jahr 2024
  3. Genehmigung des Rechnungsabschlusses 2024
  4. Genehmigung der Kreditabrechnung für die Erstellung einer PV-Anlage auf dem Ortsbürgerhaus
  5. Zustimmung zur Darlehensgewährung der Ortsbürgergemeinde an die Ortsbürgerstiftung

Sämtliche Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung wurden abschliessend gefasst.

 

Einwohnergemeindeversammlung

  1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2024
  2. Genehmigung des Rechenschaftsberichtes über das Jahr 2024
  3. Genehmigung des Rechnungsabschlusses 2024
  4. Genehmigung der Kreditabrechnung für die Erweiterung des Schulhauses
  5. Genehmigung der Kreditabrechnung für die Erstellung einer PV-Anlage auf dem Gemeindehaus
  6. Zustimmung zum Vertragswerk – Vertrag über die gemeinsame Nutzung von Anlagen und Leitungen für die Trinkwasserversorgung Eiken, Münchwilen AG, Sisseln und Stein sowie Genehmigung des Verpflichtungskredits für den "Ausbau der Wasserversorgung Münchwilen AG" über CHF 40'000.00
  7. Zustimmung zum Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen (Erschliessungsfinanzierungsreglement)

Sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten bis zum Ablauf der Referendumsfrist am 18. Juli 2025 ergriffen werden.

Hinsichtlich der dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse kann für die Einreichung eines Referendumsbegehrens bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.