Navigieren in Gemeinde Münchwilen

Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken

Es wurde festgestellt, dass entlang von verschiedenen Gemeindestrassen Hecken, Sträucher und Büsche in den Strassenraum hineinwachsen. Pflanzen, die auf Gehwege und Strassen hinaushängen, behindern die Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr. Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstückgrenze zu erfolgen. Über Strassen muss die Fahrbahn bis auf eine Höhe von mindestens 4.50 m freigehalten werden. Über Fusswegen und Trottoirs muss der Freihalteraum eine Höhe von mindestens 2.50 m betragen. Besonders gefährlich sind Behinderungen bei Strasseneinmündungen. Die Liegenschaftsbesitzer werden gebeten, die auf die Strassen, Plätze und Gehwege hineinwachsenden Bäume, Sträucher und Hecken zurückzuschneiden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss bei Einmündungen und Strassenabzweigungen die freie Durchsicht in einer Höhe zwischen 60 cm und 3 m ab Strassenniveau gewährleistet sein. Dabei ist darauf zu achten, dass die Strassennamentafeln, Verkehrssignaltafeln, Spiegel, Hydranten, und die Strassenlampen nicht verdeckt werden. Die Grundeigentümer werden hiermit aufgefordert, diese Bestimmungen zu beachten und den entsprechenden Rückschnitt zu veranlassen. Der Gemeinderat dankt im Namen der Verkehrsteilnehmenden für das Verständnis.