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Zählung der leerstehenden Wohnungen/Häuser per 1. Juni 2025

Das Bundesamt für Statistik hat, für die Erhebung der Leerwohnungszählung, als Stichtag den 1. Juni 2025 festgelegt. Alle Hauseigentümer, welche per Stichtag leerstehende, bewohnbare Wohnungen zur Miete oder zum Kauf anbieten, werden gebeten – unter Angabe der Anzahl Zimmer – diese bis spätestens 30. Mai 2025 der Gemeindekanzlei Münchwilen AG zu melden (062 866 60 30 oder gemeinde@muenchwilen-ag.ch). Anzugeben sind ebenfalls leerstehende Einfamilienhäuser, die zum Verkauf oder zur Vermietung bestimmt sind. Besten Dank für Ihre Mithilfe.