Bauherrschaft: Gemeinde Stein, Bau und Planung, Münchwilerstr. 55, 4332 Stein
Grundeigentümerin: Gemeinde Stein, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein
Projektverfasserin: Gemeinde Stein, Bau und Planung, Münchwilerstr. 55, 4332 Stein
Lage: Bustelbach, Parzellen 1227, 1229 und 1230, 4333 Münchwilen
Bauvorhaben: Bibermassnahmen; Sickerleitung und Damm
Das Baugesuch liegt vom 20. Februar 2025 bis zum 21. März 2025 öffentlich auf der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Einwendungen gegen dieses Bauvorhaben sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Münchwilen AG zu richten. Eine allfällige Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.