Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind alle Gemeindeversammlungsbeschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2024 in Rechtskraft erwachsen. Sämtliche Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 22. November 2024 wurden abschliessend gefasst.