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Aufhebung Sondernutzungspläne

Gestützt auf §§ 3 Abs. 1 und 24 Abs. 1 Baugesetz (BauG) führt die Gemeinde Münchwilen AG zur Aufhebung nachstehender Sondernutzungspläne die öffentliche Auflage durch.

  • Erschliessungsstrasse Dell-Biffig
  • Münchwilen West
  • Münchwilen Ost
  • Breitenloh-Sisslerfeld
  • Erschliessungsplan Hofmattweg

Die aufzuhebenden Sondernutzungspläne liegen vom 12. September 2024 bis 11. Oktober 2024 auf der Gemeindekanzlei Münchwilen AG auf und können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Ebenfalls sind sie auf der Homepage der Gemeinde Münchwilen AG aufgeschaltet.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendung erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Münchwilen AG, Alte Rebenstrasse 6, 4333 Münchwilen, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.