Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland – öffentliche Auflage
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe der Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland gemäss §§ 3 Abs. 1 und 24 Abs. 1 Baugesetz (BauG) öffentlich aufgelegt.
Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 12. September 2024 bis 11. Oktober 2024 auf der Gemeindekanzlei Münchwilen AG auf und können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Ebenfalls sind sie auf der Homepage der Gemeinde Münchwilen AG aufgeschaltet.
Die Bevölkerung von Münchwilen AG, die auswärtigen Grundeigentümer/innen und alle weiteren Interessierten sind zu einer öffentlichen Information über die Gesamtrevision Nutzungsplanung auf Montag, 9. September 2024, 19.00 Uhr, in der Turnhalle Münchwilen AG, eingeladen.
Zudem stehen Planer und Gemeinderat an folgenden Daten für Auskünfte zur Verfügung:
- Freitag, 13. September 2024, ab 15.00 Uhr, Gemeindehaus Münchwilen AG
- Montag, 23. September 2024, ab 13.30 Uhr, Gemeindehaus Münchwilen AG
Die Personen, welche gegen Voranmeldung an die beiden Sprechstunden kommen, werden gebeten, ihre Fragen/Anliegen vorgängig bis 11. September 2024 schriftlich einzureichen. Somit kann sich das Planer-Team besser vorbereiten und gegebenenfalls bereits notwendige Abklärungen treffen. Ausserdem werden an den beiden Sprechstunden keine Einwendungen entgegengenommen.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Münchwilen AG, Alte Rebenstrasse 6, 4333 Münchwilen, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.