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Hundehaltung

Es wird vermehrt festgestellt, dass Hundebesitzer ihre Hunde auf dem Schulareal frei herumlaufen lassen. Gemäss gültigem Polizeireglement sind Hunde im Bereich von Schul- und Sportanlagen zwingend an der Leine zu führen. Hunde dürfen weder auf den Sportplatz noch auf die übrigen Plätze. Die Hundebesitzer sind somit verpflichtet, ihre Hunde künftig auf der Schul- und Sportanlage an der Leine zu führen und den Hundekot entsprechend einzusammeln und zweckmässig zu entsorgen. Besten Dank!