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Zählung der leerstehenden Wohnungen/Häuser per 1. Juni 2024

Das Bundesamt für Statistik hat, für die Erhebung der Leerwohnungszählung, als Stichtag den 1. Juni 2024 festgelegt. Alle Hauseigentümer, welche per Stichtag leer stehende, bewohnbare Wohnungen zur Miete oder zum Kauf anbieten, werden gebeten – unter Angabe der Anzahl Zimmer – diese bis spätestens 29. Mai 2024 der Gemeindekanzlei Münchwilen zu melden (062 866 60 30 oder gemeinde@muenchwilen-ag.ch ). Anzugeben sind ebenfalls leerstehende Einfamilienhäuser, die zum Verkauf oder zur Vermietung bestimmt sind. Besten Dank für Ihre Mithilfe.