Ersatzwahl eines Mitglieds für die Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2022-2025, angemeldeter Kandidat, stille Wahl
Nachdem während der Nachmeldefrist keine neuen Anmeldungen eingegangen sind, hat das Wahlbüro, gestützt auf § 30a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR), nachstehende Person in stiller Wahl als Mitglied der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2022-2025 als gewählt erklärt:
- Wiedermann, Patrik, 1971, von Sigriswil BE und Rheinfelden AG, Höhenweg 8, 4333 Münchwilen, parteilos
Wahl- und Abstimmungsbeschwerden sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.