Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; Nachmeldefrist
Für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission der Gemeinde Münchwilen AG wurde folgender Kandidat fristgerecht angemeldet: Wiedermann, Patrik, 1971, Sigriswil BE und Rheinfelden AG, Höhenweg 8, 4333 Münchwilen, parteilos. Da die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, ist gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können. Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Münchwilen AG zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Münchwilen AG innert 5 Tagen seit Publikation, d.h. bis am Montag, 29. Januar 2024, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Gehen innert dieser Frist von 5 Tagen keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro Münchwilen AG als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).