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Ersatzwahl vom 03.03.2024 für ein Mitglied der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; Anmeldeverfahren 1. Wahlgang

Marius Fricker hat infolge Wegzug aus der Gemeinde Münchwilen AG den Rücktritt als Mitglied der Finanzkommission auf 31. Oktober 2023 mitgeteilt. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres hat den Rücktritt auf den Zeitpunkt des Wegzuges genehmigt. Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl auf den 3. März 2024 festgelegt.

Der Gemeinderat dankt Marius Fricker für seinen Einsatz und wünscht ihm alles Gute, beste Gesundheit und Zufriedenheit.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 19. Januar 2024, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Münchwilen AG einzureichen. Das erforderliche Anmeldeformular [pdf] kann auf der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Homepage der Gemeinde Münchwilen AG heruntergeladen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).