Öffentliche Auflage und Mitwirkung zum kantonalen Nutzungsplan „Südspange ESP Sisslerfeld“
Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt hat im Einvernehmen mit den Gemeinden Eiken und Münchwilen sowie dem Regionalplanungsverband Fricktal Regio den kantonalen Nutzungsplan "Südspange ESP Sisslerfeld" erarbeitet. Der kantonale Nutzungsplan "Südspange ESP Sisslerfeld" umfasst die Bestandteile A "Siedlungsgebiets-/Bauzonenumlagerung (Eiken)" und B "Erschliessung (Eiken, Münchwilen)". Der Teil A des kNP schafft die nutzungsplanerische Grundlage, um die Realisierung der Südspange innerhalb der Bauzonen zu gewährleisten. Hierfür sind Ein- und Umzonungen erforderlich. Der Teil B des kNP sichert die Linienführung und Freihaltung des zukünftigen Strassentrassees der Südspange mittels Bau- und Strassenlinien.
Der kantonale Nutzungsplan "Südspange ESP Sisslerfeld" liegt mit dem erläuternden Planungsbericht vom 1. Juni 2023 bis 30. Juni 2023 in der Bauverwaltung Eiken und Münchwilen sowie im Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Verkehr auf und kann während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Die Mitwirkung und die öffentliche Auflage werden gemäss § 3 und § 10 Baugesetz (BauG) gleichzeitig durchgeführt. Digital sind die Auflagedokumente via kantonales Amtsblatt aufrufbar unter amtsblatt.ag.ch.
Hinweise und Vorschläge zum Entwurf des kantonalen Nutzungsplans können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Verkehr eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen (§ 3 BauG).
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann Einwendung erheben (§ 10 Abs. 5 BauG). Einwendungen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Einwendungen gegen den kantonalen Nutzungsplan "Südspange ESP Sisslerfeld" sind beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Verkehr einzureichen.