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Wollen Sie Ortsbürger werden?

Die Schar der Ortsbürger wird immer kleiner. Viele Einwohnerinnen und Einwohner von Münchwilen AG haben jedoch die Möglichkeit, Ortsbürger von Münchwilen AG zu werden. Wenn Sie die Bedingungen für die Aufnahme zum Ortsbürger gemäss Reglement erfüllen (u.a. 20 Jahre in Münchwilen wohnhaft) können Sie die Aufnahme beantragen.

Variante 1:

Wenn Sie bereits im Besitz des Gemeindebürgerrechts von Münchwilen AG sind, also den Heimatort Münchwilen AG haben, können Sie direkt ein Gesuch um Aufnahme in die Ortsbürgergemeinde stellen. Die Ortsbürger stimmen anschliessend an einer Ortsbürgergemeindeversammlung über die Aufnahme ab.

Variante 2:

Wenn die Gemeinde Münchwilen AG noch nicht Ihr Heimatort ist, müssen Sie zuerst beim Gemeinderat ein Gesuch um Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht stellen. Nach Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht, welches durch den Gemeinderat beschlossen wird, kann die Aufnahme in das Ortsbürgerrecht analog der Variante 1 beantragt werden.

Sind Sie interessiert? Dann melden Sie sich bis spätestens 30. September 2022 bei der Gemeindeverwaltung (Tel. 062 866 60 30 oder gemeinde@muenchwilen-ag.ch).